Ausbildungsablauf Zertifiziertes Therapiehunde-Team

Ausbildungsablauf  “Zertifiziertes Therapiehunde-Team”

Ausbildungsablauf und Zeitumfang

Die Ausbildung kann wahlweise als

Wochenend-Veranstaltung

12 Wochenend-Veranstaltungen, ca. 1 x monatlich über den Zeitraum von 12 Monaten inklusive Prüfungstagen (24 Tage)

oder

Kombi-Veranstaltung

6x Blöcke a 4 Tage, ca. alle zwei Monate im Quartal über den Zeitraum von 12 Monaten inklusive Prüfungstagen (24 Tage)

Zusätzlich zu diesen Ausbildungskomponenten beinhaltet die Ausbildung in beiden Ausbildungsabläufen:

Selbststudium
Zum Selbststudium zählen die theoretische und praktische Vor- und Nachbereitung der Präsenztermine, Hospitationen, Praktika, Prüfungstage und einer schriftlichen Facharbeit sowie das weiterführende Training mit dem eigenen Hund

Hospitationen und Praktika
Begleitend zum zweiten Teil der Ausbildung ist eine Vertiefung der Praxiskenntnisse durch

– die Teilnahme an mindestens 3 Hospitationen in hundegestützten Interventionen bei einem qualifizierten Therapiehunde-Team mit Erstellung von 2    schriftlichen Hospitationsberichten

und

– die selbstständige Durchführung von 2 Praktika (Therapieeinsätze mit dem eigenen Hund) im Umfang von insgesamt mindestens 16 Therapieeinheiten von ca. 45 Min. in frei gewählten Einsatzfeldern mit schriftlicher Konzeption und Dokumentation

Facharbeit
Die Facharbeit beinhaltet eine ausführliche schriftliche Konzeption zur Planung und Durchführung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung.

Ausbildungsmappe
Die Ausbildungsmappe beinhaltet eine Zusammenstellung Ihrer schriftlichen Arbeiten während der Ausbildungszeit und wird von Ihnen zur Prüfungszulassung eingereicht.

Abschluss Zertifiziertes Therapiehunde-Team
Die Ausbildung schließen Sie als zertifiziertes Therapiehunde-Team ab. Hierzu legen Sie eine schriftliche und eine praktische Prüfung vor einer unabhängigen Fachkommission ab.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat durch eine akkreditierte Prüfungsgesellschaft. Mit diesem wird Ihnen die absolvierte Ausbildung sowie Inhalte, Unterrichtseinheiten und Prüfungsabschluss bescheinigt.

Ihr Vorteil durch eine nachweisbare Prüfung:
Die Qualitätsmerkmale tiergestützter Arbeit in Ausbildung und Durchführung sind bisher nicht staatlich geregelt, sondern lediglich von verschiedenen Berufsverbänden definiert. Durch die Prüfungsabnahme über eine staatlich anerkannte Zertifizierungsgesellschaft gewinnt Ihr Abschluss auch bei einer zukünftig zu erwartenden staatlich übergeordneten Regelung an Aussagekraft für Ihre berufliche Tätigkeit im tiergestützten Kontext.

Seit dem 01.08.2014 gilt zudem eine Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerblich / beruflich Tätige in der tiergestützten Arbeit durch das zuständige Veterinäramt. Viele Veterinärämter erteilen diese nur mit Nachweis über eine bestandene Prüfung.

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